Bundesnotbremse - Stadtrundfahrten bleiben untersagt

von Anett Lentwojt, 23. April 2021

Stadtrundgang Dresden Altstadt
Die Stadt bleibt leer. Die Stadtverwaltung kontrolliert die Umsetzung der Corona-Schutzverordnung.© KDD

Der Bundespräsident unterzeichnete gestern das neue Infektionsschutzgesetz. Ab Samstag, den 24. April 2021 gelten neue Regelungen im Umgang mit der Pandemie.

Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 treten folgende Regelungen für den Kultur-, Tourismus- und Freizeitbereich in Kraft:

  • touristische Übernachtungen bleiben untersagt
  • Stadtführungen bleiben untersagt
  • Museen, Theater- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, Ausnahme Zoos und botanische Gärten im Außengelände, negativer aktueller Test notwendig
  • Gastronimie geschlossen, aber Abholung zuvor bestellter Speisen ist zwischen 5 bis 22 Uhr möglich
  • die Alkoholverbotszonen in Dresden bleiben bestehen

Diese Beiträge von Kennst-Du-Dresden könnten Sie auch interessieren: